Mittwoch, 3. Oktober 2007

Entstehung des BGBs

Vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794, der Code civil von 1804, Badisches Recht von 1810,
der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilisvon 1756, das Jütische Recht von 1241, der Sachsenspiegel bzw. das gemeine Sachsenrecht und das Sächsische BGB von 1865.


Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach einem bürgerlichen Gesetzbuch. 1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat, auf Antrag der Reichstagsabgeordneten Miquel und Lasker von der Nationalliberalen Partei, eine Änderung der Reichsverfassung, die dem Reich die Gesetzgebungszuständigkeit für das gesamte Zivilrecht übertrug.
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft.



Das BGB 1896
Bgb_1896

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