Mittwoch, 3. Oktober 2007

Legislative

Die Legislative ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung).

In Deutschland wird die Legislative einmal auf Bundesebene durch den deutschen Bundestag und einmal auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament ausgeübt.

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